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Verfassungsklage


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#1 reibéry

reibéry

    Verandaaffe

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Geschrieben 20 November 2006 - 21:39

Wer helfen möchte möge das auf der Webseite verlinkte Formular ausfüllen und sich 10 Minuten Zeit nehmen thumbsup.gif

ZITAT

www.verfassungsklage-bildung.de

Einen schönen guten Abend meine sehr geehrten Damen und Herren,

ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Taten und wenn UNS Bürgern in UNSEREM eigenen Bundesland zu unrecht etwas genommen wird, dann sollten WIR UNS dies nicht gefallen lassen. Besuchen Sie doch bitte kurz die Infoseite www.verfassungsklage-bildung.de, um sich einen Überblick der Situation zu verschaffen und zu erfahren mit welch geringem Aufwand Sie für UNSER RECHT kämpfen können. Schauen Sie nicht tatenlos zu wie WIR BÜRGER immer mehr genommen bekommen. WIR wollen UNSEREN KINDER doch auch die Möglichkeiten auf Bildung offen halten. UNSERER BILDUNG ist das Inventar für Deutschland um im Kampf der Globalisierung nicht auf der Strecke zu bleiben.

Zuerst sind es Studiengebühren,
dann werden es Schulgebühren -
und wer weiß was die sich dann noch alles für Gebühren einfallen lassen.

WIR müssen endlich dagegen halten.


Studiengebühren sind Gesetz

Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag hat sich über die studentischen Proteste genauso hinweggesetzt wie über den Wortlaut der Hessischen Verfassung: Am 5. Oktober hat sie das sogenannte Studienbeitragsgesetz verabschiedet. Laut Gesetz müssen Studierende ab dem kommenden Wintersemester mindestens 500 Euro für jedes Semester zahlen – und dafür wenn nötig sogar einen Kredit aufnehmen. Erfahrungen aus anderen Ländern legen nahe: 500 Euro sind erst der Anfang.

Studiengebühren sind verfassungswidrig

Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen". Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch.

www.verfassungsklage-bildung.de

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